Neuerungen zur Online-Streitbeilegung ab 09.01.2016
Online-Händler müssen ab dem 09.01.2016 neue Informationspflichten beachten
Ab dem 09.01.16 gelten für Online-Händler neue Informationspflichten. Diese ergeben sich aus der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung), die im engen Zusammenhang mit der ADR-Richtlinie steht, deren Umsetzung ins deutsche Recht im Dezember 2015 beschlossen wurde.
Hauptziel der ODR-Verordnung ist die Einrichtung einer Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene. Die OS-Plattform soll Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Die Beschwerden sollen dann über die Plattform an die für die betreffende Streitigkeit zuständige nationale Schlichtungsstelle weitergeleitet werden. Offline-Verträge werden nicht erfasst.
Damit Verbraucher von der OS-Plattform Kenntnis erhalten, sieht Art. 14 Abs. 1 der Verordnung vor, dass Online-Händler ab dem 09.01.2016 auf die OS-Plattform verlinken müssen. Der Link muss für den Verbraucher „leicht zugänglich“ sein. Der Online-Händler muss in diesem Zusammenhang auch seine E-Mail-Adresse bekannt geben. Außerdem muss die neue Information auch in die AGBs eingearbeitet werden.
Die Informationspflichten treffen alle Online-Händler unabhängig davon, ob die Teilnahme an einer alternativen Streitbeilegung gewollt ist oder nicht. Betroffen sind auch Händler, die über keine eigene Internetseite verfügen, sondern ihre Produkte oder Dienstleistungen über Portale wie ebay oder Amazon vertreiben.
Obwohl die Informationspflichten die Unternehmen ab dem 09.01.2016 treffen, ist die OS-Plattform bis zum heutigen Tag noch nicht fertiggestellt. Um das Abmahnrisiko zu vermeiden, sollten Unternehmen aber bereits ab sofort (bzw. ab dem 09.01.2016) die o. g. Informationspflichten erfüllen.
Sie können dabei folgenden Link verwenden, über den die OS-Plattform abrufbar sein wird:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Auf dieser Seite findet sich aktuell der Hinweis, dass die OS-Plattform ab dem 15. Februar betriebsbereit zur Verfügung stehen soll.
Es sollte überprüft werden, ob sich die Internetadresse nach dem 15. Februar ggf. noch einmal ändert.
Bitte beachten Sie, dass sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten für Unternehmen weitere Informationspflichten ergeben, für die jedoch eine Umsetzungsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen ist.
Neu ab dem 1.2.2017
Sie müssen nun angeben, ob und wie Sie sich an der Online- Streitbeilegung beteiligen.
Auch für den Fall, dass Sie nicht teilnehmen, müssen Sie das kenntlich machen. Und natürlich den oben genannten Link anbieten.
Nehmen Sie an alternativen Streitschlichtungen teil, müssen Sie diese benennen.
Das kann so aussehen: https://www.illingen-hats.de/page/online-streitbeilegungsplattform
Das ganze soll schnell zu finden sein, was bedeutet, dass Sie die Informationen mit nur zwei Klicks von der Startseite aus die Informationen abrufen können.
Ausführliche Infos, gut zusammengefasst, finden Sie hier:
http://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/verbraucherstreitbeilegung-informationspflicht/3553490.html
Diese Zusammenfassung ersetzt keine kompetente Rechtsberatung!
Natürlich gibt auch im unserem Verein die Spezialisten auf diesem Rechtsgebiet. Sprechen Sie uns an, gerne stellen wir den Kontakt her.