Gutschein Einlösung in Mitgliedsbetrieben

21. Juni 2024 durch
Gutschein Einlösung in Mitgliedsbetrieben
Gewerbeverein Illingen e.V.

Da in letzter Zeit einige Fragen zum Thema Gutscheine aufkamen: das Einlösen eines Gutscheins z.B. bei der Sparkasse in Illingen als Mitgliedsbetrieb ist möglich allerdings NICHT in  Bargeld. Die Auszahlung in Bargeld ist bei unseren Gutscheinen generell ausgeschlossen.

Zum Beispiel könnten jedoch Produkte der Sparkasse wie Tickets für Musicals, andere Eintrittskarten oder Aktien mit dem Gutschein verrechnet werden.

Grundsätzlich gilt auch, es werden nur Originalgutscheine erstattet. Kopien sind ohne Wert. Es muss auch immer der Originalgutschein vorgelegt werden. Für die Erstattung gilt, dass der eingelöste Gutschein mit einer Kopie des Verkaufs von einem / mehreren Produkten dazu gelegt werden muss. Sprich auf der Abrechnung / Kassenbon / Quittung / Rechnung muss eindeutig der Betrag vom Gutschein stehen, der zur Verrechnung kam. Unsere Gutscheine können auch problemlos gestückelt werden, aber dann muss eben er in einem Geschäft eingelöst werden.

Info an Mitglieder: Der Gewerbetreibende der den Gutschein verrechnet hat, legt das Original und den Nachweis der Verrechnung (Quittung, Rechnung, Beleg) dem Kassier / Vorstand des Gewerbevereins vor und gibt das Konto an, auf das der Betrag vom Gewerbeverein überwiesen werden soll.