Datenschutzerklärung

muss ab sofort auf jeder website vorhanden sein
26. Februar 2016 durch
Datenschutzerklärung
Gewerbeverein Illingen e.V.

Heimlich still und leise ist am 24.2.16 ein neues Gesetz in Kraft getreten.

Das fordert, daß nahezu jede Website eine vollständige Datenschutzerklärung enthalten muß. Egal ob Sie für Onlineshops Kundendaten abfragen oder nicht, ob Sie Kontaktformulare bereitstellen oder mit entsprechender Software z.B. Google Analytics arbeiten - Sie brauchen die Datenschutzerklärung. 

Seit 24.2.16 können Sie abgemahnt werden, wenn Sie keine haben!

Als personenbezogene Daten gelten nämlich nicht nur Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Auch IP-Adressen in Server- Logs oder Daten, die von Google Analytics oder dem Facebook "Gefällt Mir"- Button gespeichert werden, zählen als personenbezogene Daten. 

Folgende Punkte muss Ihre Datenschutzerklätung beinhalten:

Umgang mit Cookies
Weitergabe von Daten
Speicherung von Daten
IP-Adressen, Server- Logs
Speichern von Kundendaten
Name, Adresse, Telefon, E-Mail

Tracking: Piwik,  eTracker, Google Analytics, usw...
Zahlungsanbieter wie Paypal, Überweisung, Kreditkarte
Newsletter, Kontaktformulare
Soziale Medien, wie Facebook, Twitter, Pinterest, Tumblr, Instagram, uvm.

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